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Tora Shotokan Karate |
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Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport Herausgegeben vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Potsdam „ Das Schulrecht im Land Brandenburg“.
Während des Sportunterrichts ist sportgerechte Kleidung zu tragen. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können, insbesondere Uhren, Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrringe, Anstecker oder Piercing, sind vor Beginn des Unterrichts abzulegen. Der Sportlehrer kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn sich die Verletzungsgefahr minimieren lässt, beispielsweise bei Ohrsteckern durch Überkleben mit Pflaster. Lange Haare sind hochzustecken, Brillenträger werden auf die Zweckmäßigkeit einer Sportbrille hingewiesen. Sportunterricht ist ein verbindliches Schulfach und in spezielle Lehrpläne mit eigenen Zielen, Inhalten und Methoden ausgewiesen. Für die Befreiung des Sportunterrichts ist ein ärztliches Attest notwendig. Ansonsten entscheidet die Sportlehrkraft bei Unpässlichkeiten oder akuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen über die Teilnahme des Schülers am Sportunterricht.